Reiniger für Imkereien 1 l

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Produktnummer: 266008
Produktinformationen "Reiniger für Imkereien 1 l"

REINIGER FÜR IMKEREIEN 1 L

Speziell auf Basis von Natriumhydroxid und für die Entfernung von typischen

Verschmutzungen, die im Imkereibereich an Arbeitsmaterialien entstehen.

Ideal für die Tauchbadreinigung ohne viel Zutun oder manuelle Reinigungsarbeiten.

Dieser Spezialreiniger lässt wachs- bzw. harzartige Anhaftungen (Propolis) und

kohlenhydrathaltige Beläge aufquellen. Atmosphärische Verschmutzungen werden abgelöst.

Das Holz wird vor chemisch-biotischer Verwitterung geschützt. Phosphat- und silikatfrei,

biologisch abbaubar.

1 Liter Imkereireiniger entspricht der Reinigungsleistung von mindestens 200g Ätznatron.

Aggregatzustand: gelb-braune Flüssigkeit

Dichte 1,10 – 1,15 g/ml

pH-Wert >12

Inhaltsstoffe:

Natriumhydroxid (15-30%), nichtion. Tenside (1–5%), Amphotenside (1–5%), Hilfs- und

Gerüststoffe

Anwendung:

Ansetzen eines Tauchbades mit 1-2 Liter Reiniger auf 50 - 100 Liter Wasser

(sehr warm, ca. 60°C, wenn das Bad nicht beheizbar ist) und durchmischen. Beheizen z.Bsp.

mit einer Heizspirale zum Hineinhängen. Die Dämpfe nicht einatmen, für Frischluft sorgen.

Wie gewohnt, aber mindestens 60 Minuten, je nach Verschmutzungsgrad auch länger,

wirken lassen.

Die Gerätschaften nach dem Tauchbad gründlich mit Wasser (wenn möglich warm )

abspritzen. Den gesamten Vorgang ggf. wiederholen. Aluminium-Gerätschaften nicht länger

als 15 Minuten mit der Reinigungslösung in Berührung kommen lassen, gründlich abspülen,

sonst können Verfärbungen auftreten.

Hinweise zu Anwendung und Lagerung:

Leichte Handhabung

: 1-2 Literflasche auf ein 50–100 Liter großes Tauchbad geben, wenn

möglich mit Hilfe einer Heizspirale beheizen, dies fördert die Verflüssigung der Anhaftungen.

Dieser Reiniger ermöglicht sichereres Arbeiten durch den Verzicht auf hochgefährliche

Rohchemikalien. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge und Sicherheitsdatenblatt

beachten.

Vor Temperaturen <10°C schützen.

MHD : 18 Monate.

Entsorgungshinweis

(anhand Abwasserrichtwert 59423 Unna): Reinigungslösungen verdünnt

dem Abwasserkanal zugeben. 1%ige Lösungen mit der 4fachen Menge an Wasser, 2% mit der

6-8 fachen und 3%ige Lösungen mit der 10fachen Menge. Sprechen Sie ggf. ihre Stadtwerke

oder unterer Wasserbehörde an, ob eine Verdünnung auf pH-Wert 10 ausreichend ist.

Nicht geeignet für:

Alkaliempfindliche Materialien. Aluminiumteile nicht länger als 15 Minuten in 1%iger Lösung

verweilen lassen, sehr gründlich abspülen, kann zu Verfärbungen führen. Gestrichene

Styroporkisten max. 30 Minuten im Reinigerbad einweichen. Schäumendes Produkt ungeeignet

in geschlossenen Systemen.

 

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Sicherheitsdatenblatt

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Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016

43.0

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des

Unternehmens

·

Erstellungsdatum/Erstausgabe: 12.11.2014

·

1.1 Produktidentifikator

·

Handelsname: Reiniger für Imkereien

·

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

·

Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Alkalischer Reiniger

·

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

·

Hersteller / Lieferant:

Hanke & Seidel GmbH & Co.KG

Waldbadstr. 20-22

33803 Steinhagen

05204-9105-0

Ansprechpartnerin: Frau Kraus

Seewald Chemie GmbH & Co.KG

Waldbadstr. 20-22

33803 Steinhagen

05204-92773-69

Ansprechpartnerin: Frau Budde

Busch - Chemie Handels- und Vertriebs GmbH & Co.KG

Waldbadstr. 20-22

33803 Steinhagen

05204-9166-0

Ansprechpartnerin: Frau Kraus

Aqua-Systeme Schäfer & Diekmann GmbH & Co.KG

Waldbadstr. 20-22

33803 Steinhagen

05204-920240

Ansprechpartnerin: Frau Kraus

·

E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist:

sdb@csb-online.de

·

Auskunftgebender Bereich:

Frau Kraus: kraus@hanke-seidel.com

Frau Budde: budde@seewald-chemie.com

·

1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Mainz · Tel.: +49 (0) 6131 / 19 24 0

*

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

·

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

·

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

d

~?GHS05 Ätzwirkung

Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.

·

2.2 Kennzeichnungselemente

·

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

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Handelsname: Reiniger für Imkereien

(Fortsetzung von Seite 1)

43.0

·

Gefahrenpiktogramme

d

~?GHS05

·

Signalwort Gefahr

·

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Natriumhydroxid

D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid

Natrium(2-ethylhexyl)sulfat

Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat

·

Gefahrenhinweise

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

·

Sicherheitshinweise

P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten

Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

·

2.3 Sonstige Gefahren:

·

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

·

PBT: Nicht anwendbar.

·

vPvB: Nicht anwendbar.

*

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

·

3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

·

Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

·

Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 1310-73-2

EINECS: 215-185-5

Indexnummer: 011-002-00-6

Reg.nr.: 01-2119457892-27

Natriumhydroxid

d

~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314

10-<25%

CAS: 7681-52-9

EINECS: 231-668-3

Indexnummer: 017-011-00-1

Reg.nr.: 01-2119488154-34

Natriumhypochloritlösung

d

~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1B, H314;d~? Aquatic Acute 1,

H400 (M=10); Aquatic Chronic 1, H410 (M=10);

d~? STOT SE 3,

H335

5-<10%

·

zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

·

Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004/EG:

nichtionische Tenside, anionische Tenside < 5%

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

·

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

·

Allgemeine Hinweise:

Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

(Fortsetzung auf Seite 3)

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(Fortsetzung von Seite 2)

43.0

Betroffene an die frische Luft bringen.

Selbstschutz des Ersthelfers.

·

nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

·

nach Hautkontakt:

Sofort mit viel Wasser abwaschen.

Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden

führen.

Kontaminierte Kleidung ausziehen.

·

nach Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Unverletztes Auge schützen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.

·

nach Verschlucken:

Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr!

Sofort Arzt hinzuziehen.

·

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

·

Gefahren: Gefahr von Magenperforation.

·

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

·

5.1 Löschmittel

·

Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

·

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

Ätzende Gase/Dämpfe

Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO

2)

·

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

·

Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

·

Weitere Angaben

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften

entsorgt werden.

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

·

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Atemschutzgerät anlegen.

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

·

6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Mit viel Wasser verdünnen.

Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.

·

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen.

In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.

Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.

(Fortsetzung auf Seite 4)

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(Fortsetzung von Seite 3)

43.0

Neutralisationsmittel anwenden.

·

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

·

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden.

Aerosolbildung vermeiden.

·

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

·

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

·

Lagerung:

·

Anforderung an Lagerräume und Behälter:

Wasserrechtliche Bestimmungen beachten.

Nur im Originalgebinde aufbewahren.

·

Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern.

·

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.

·

Empfohlene Lagertemperatur: 15-20 °C

·

Lagerklasse (LGK):

LGK 8 B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen

Behältern)

·

Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische

·

7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche

Schutzausrüstungen

·

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.

·

8.1 Zu überwachende Parameter

·

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

1310-73-2 Natriumhydroxid (10-<25%)

MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb

·

DNEL-Werte

1310-73-2 Natriumhydroxid

Inhalativ DNEL long-term exposure - local effects 1 mg/m³ (Verbraucher)

1 mg/m³ (Arbeitnehmer)

68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid

Oral DNEL long-term exposure - systemic effects 35,7 mg/kg bw/d (Verbraucher)

Dermal DNEL long-term exposure - systemic effects 357000 mg/kg bw/d (Verbraucher)

595000 mg/kg bw/d (Arbeitnehmer)

Inhalativ DNEL long-term exposure - systemic effects 124 mg/m³ (Verbraucher)

420 mg/m³ (Arbeitnehmer)

(Fortsetzung auf Seite 5)

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(Fortsetzung von Seite 4)

43.0

·

PNEC-Werte

68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid

PNEC 0,176 mg/l (Wasser (Süßwasser)) (Assessment factor 10)

0,27 mg/l (Wasser (intermittierende Freisetzung)) (Assessment factor 100)

0,0176 mg/l (Wasser (Meerwasser)) (Assessment factor 100)

1,516 mg/kg (Süßwassersedimente)

0,152 mg/kg (Meerwassersedimente)

0,654 mg/kg (Boden) (Assessment factor 1000)

500 mg/l (Kläranlagen) (Assessment factor 1)

·

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

·

Persönliche Schutzausrüstung:

·

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.

Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

·

Atemschutz:

Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition

umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.

·

Handschutz:

Schutzhandschuhe

Sensibilisierung durch die Inhaltsstoffe in den Handschuhmaterialien möglich.

Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu

reduzieren.

Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen.

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung

sein.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /

das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der

Degradation.

·

Handschuhmaterial

Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren

Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine

Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht

vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

·

Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.

Permeationszeit / Durchbruchszeit:

= 480 Minuten (EN 374)

Wert für die Permeation: Level

= 6

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

·

Augenschutz:

Gesichtsschutz

Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166)

·

Körperschutz:

Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen.

(Fortsetzung auf Seite 6)

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(Fortsetzung von Seite 5)

43.0

·

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

·

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

·

Allgemeine Angaben

·

Aussehen:

Form:

flüssig

Farbe:

gelbbraun

·

Geruch: produktspezifisch

·

Geruchsschwelle: nicht bestimmt

·

pH-Wert bei 20 °C: >12

·

Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich:

nicht bestimmt

Siedepunkt/Siedebereich:

> 100 °C

·

Flammpunkt: nicht anwendbar

·

Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Das Produkt ist nicht entzündlich.

·

Zündtemperatur:

Zersetzungstemperatur:

nicht bestimmt

·

Selbstentzündlichkeit: Das Produkt / der Stoff ist nicht selbstentzündlich.

·

Explosionsgefahr: Das Produkt / der Stoff ist nicht explosionsgefährlich.

·

Explosionsgrenzen:

untere:

nicht bestimmt

obere:

nicht bestimmt

·

Brandfördernde Eigenschaften nicht als oxidierend eingestuft

·

Dampfdruck: nicht bestimmt

·

Dichte bei 20 °C: 1,10-1,15 g/cm³

·

Relative Dichte: nicht bestimmt

·

Dampfdichte (Luft = 1): nicht bestimmt

·

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt

·

Löslichkeit in / Mischbarkeit mit

Wasser:

vollständig mischbar

·

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): nicht bestimmt

·

Viskosität:

dynamisch:

nicht bestimmt

kinematisch:

nicht bestimmt

·

9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

·

10.1 Reaktivität siehe 10.3

·

10.2 Chemische Stabilität

·

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

·

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff.

(Fortsetzung auf Seite 7)

DE

Seite: 7/11

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Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016

Handelsname: Reiniger für Imkereien

(Fortsetzung von Seite 6)

43.0

·

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

·

10.5 Unverträgliche Materialien:

Starke Oxidationsmittel

Säuren

Leichtmetalle

·

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Ätzende Gase/Dämpfe

Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO

2)

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

·

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

·

Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

1310-73-2 Natriumhydroxid

Oral LD50 2000 mg/kg (Ratte)

68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid

Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte) (OECD Guideline 423)

Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen)

577-11-7 Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat

Oral LD50 2640 mg/kg (Maus)

> 2000 mg/kg (Ratte)

·

Primäre Reizwirkung:

·

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

·

Schwere Augenschädigung/-reizung

Verursacht schwere Augenschäden.

·

Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS)

folgende Gefahren auf:

Skin Corr. 1A

Eye Dam. 1

·

CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung):

Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.

·

Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

·

Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

·

12.1 Toxizität

·

Aquatische Toxizität:

1310-73-2 Natriumhydroxid

EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))

(Fortsetzung auf Seite 8)

DE

Seite: 8/11

Sicherheitsdatenblatt

gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016

Handelsname: Reiniger für Imkereien

(Fortsetzung von Seite 7)

43.0

LC50/48 h 133 - 189 mg/l (Goldorfe (Leuciscus idus))

LC50/96 h 99 mg/l (Bl. Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus))

45,4 mg/l (Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss))

68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid

EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) (OECD Guideline 202)

EC50/72 h 27,22 mg/l (Alge (Desmodesmus subspicatus))

LC50/96 h 126 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) (OECD Guideline 203)

·

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.

·

12.3 Bioakkumulationspotenzial Nicht bioakkumulierbar

·

12.4 Mobilität im Boden
Versandinformationen: Standard

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