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Lieber Imkereieinsteiger: Bei der Auswahl Ihrer Bienenwohnung bleiben Sie trotz der vielleicht verwirrenden Vielfalt gelassen. Unsere Bienen wohnen mal in hohlen Baumstämmen, mal in Felsnischen oder Mauerwerken, diese Hohlräume sind mal längs liegend mal sehr hoch und schmal. Unsere Bienen haben bestes Adaptationsvermögen! Eine wirklich falsche Wahl können Sie gar nicht treffen....

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Großgebinde Ameisensäure 75 %, 70 kg wegen Gefahrgut nur zur Selbstabholung
Großgebinde Ameisensäure 75 %, 70 kg wegen Gefahrgut nur zur Selbstabholung
Großgebinde Ameisensäure 75 %, 70 kg wegen Gefahrgut nur zur Selbstabholung(Verdünnt man 1 l einer 75 %igen Ameisensäure mit 0,25 Wasser, dann erhält man 1,25 l einer 60 %igen Ameisensäure.) geeignet z.B. für das Neutralisieren von Natronlauge und zum Entkalken der Dampfwachsschmelzer.Früher wurde diese Säure in Deutschland zur Varroabekämpfung toleriert und sogar empfohlen, heute ist diese Form der Ameisensäure für die Varroabekämpfung bei uns nicht zugelassen. Anmerkung:Nachdem Imkerschaft und Wissenschaft zur Varroabekämpfung  85 % ige Ameisensäure zur Praxisreife gebracht haben, wurde die Ameisensäure 60 % us vet zur Behandlung der Bienen gegen Varroa amtlich zugelassen. Folglich darf heute nur die Ameisensäure 60 % us vet zur Varroabekämpfung eingesetzt werden. SPEZIFIKATION Version 1.0 / 24.04.2015 RP Produkt 802899 Ameisensäure 75%, techn. Chem. Name Methansäure Chem. Formel HCOOH Molekulargewicht 46,026 g/mol CAS-Nr. 64-18-6 EINECS-Nr. 200-579-1 Zolltarif-Nr. 2915 11 00 * * * * Daten Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Aussehen klare, farblose, korrosive Flüssigkeit mit stechendem Geruch mischbar mit Wasser und Alkohol in jedem Verhältnis Ameisensäure % (m/m) 74,5 -75,5 Wasser % (m/m) 24,5-25,5 Farbe APHA £ 20 Chlorid mg/kg £ 5 Eisen mg/kg £ 5 Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Herstellers/Vorlieferanten übereinstimmen. Alle früheren Versionen werden hierdurch ersetzt. Die Angaben entbinden den Kunden nicht von der Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht abgeleitet werden.   Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 1 / 8 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs 802899 Ameisensäure 75% 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 D-41199 Mönchengladbach Telefon: 02166 91543 0 Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H332 Akute Toxizität (inhalativ) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Corr. 1B / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. C; R34 Ätzend Verursacht Verätzungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Gefahr Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Sicherheitshinweise P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. enthält: Ameisensäure Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 2 / 8 EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) C Ätzend Gefahrenhinweise 34 Verursacht Verätzungen. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). enthält: Ameisensäure Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: Gew-% Bemerkung 200-579-1 64-18-6 607-001-00-0 01-2119491174-37 (FI) Ameisensäure Flam. Liq. 3 H226 / Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 3 H331 / Skin Corr. 1A H314 50 - 100 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: Gew-% Bemerkung 200-579-1 64-18-6 607-001-00-0 01-2119491174-37 (FI) Ameisensäure C; R35 / Xn; R20/22 / R10 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Eintatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 3 / 8 Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser), Schaum Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13). 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 4 / 8 Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Ameisensäure INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6 TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 9,5 mg/m3; 5 ppm TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 19 mg/m3; 10 ppm Zusätzliche Hinweise Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung DNEL: Ameisensäure INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6 DNEL Langzeit inhalativ (lokal), Arbeitnehmer: 9,5 mg/m³ DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 9,5 mg/m³ DNEL akut inhalativ (lokal), Verbraucher: 9,5 mg/m³ DNEL akut inhalativ (systemisch), Verbraucher: 9,5 mg/m³ DNEL Langzeit inhalativ (lokal), Verbraucher: 3 mg/m³ DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Verbraucher: 3 mg/m³ PNEC: Ameisensäure INDEX-Nr. 607-001-00-0 / EG-Nr. 200-579-1 / CAS-Nr. 64-18-6 PNEC Gewässer, Süßwasser: 2 mg/L PNEC Sediment, Süßwasser: 13,4 mg/kg PNEC Sediment, Meerwasser: 1,34 mg/kg PNEC, Boden: 1,5 mg/kg PNEC Kläranlage (STP): 7,2 mg/L 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Butylkautschuk Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 5 / 8 Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand flüssig Farbe farblos Geruch charakteristisch Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: 69 °C Zündtemperatur in °C: n.a. Untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze 48,0 Vol-% Dampfdruck bei °C:20 9,28 mbar Dichte bei °C:20 1,17 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 999 pH-Wert bei °C:20 2,20 1,0 Viskosität bei °C:20 1,7 mPa·s 9.2. Sonstige Angaben: 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Oxidationsmittel 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid. 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ameisensäure 75% oral, LD50, Ratte: inhalativ (Dämpfe), LC50, Ratte: (4 h) Ameisensäure oral, LD50, Ratte: 730 mg/kg inhalativ (Dämpfe), LC50, Ratte: 7,4 mg/L (4 h) Reizung und Ätzwirkung Ameisensäure 75% Haut (4 h) Ameisensäure Haut Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute Augen Ätzwirkung Sensibilisierung Ameisensäure Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 6 / 8 Haut: Methode: OECD 406 keine sensibilisierende Wirkung CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Wassergefährdungsklasse (WGK) 12.1. Toxizität Ameisensäure Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 46 - 100 mg/L (96 h) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 34 mg/L (48 h) Algentoxizität, EC50: 27 mg/L (72 h) Bakterientoxizität, LC50:, Bakterien: 47 mg/L Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Ameisensäure DOC-Abnahme.: > 90 % Methode: OECD 301 A Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). BSB5-Wert: 86 mg/g 12.3. Bioakkumulationspotenzial Ameisensäure Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: -2,1 Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 7 / 8 Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. 14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer UN 3412 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): AMEISENSÄURE Seeschiffstransport (IMDG): FORMIC ACID Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Formic acid (Formic acid) 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode E Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. F-E+S-C 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Lagerklasse 8 A Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 802899 Druckdatum: 17.05.2017 Version: 4.0 Ameisensäure 75% Bearbeitungsdatum: 27.03.2017 DE Ausgabedatum: 22.06.2015 Seite: 8 / 8 Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) Stoff/Produkt gelistet in folgenden nationalen Inventaren: AICS keine Information (AICSK-DE.rtf) DSL keine Information (DSLK-DE.rtf) IECSC keine Information (IECSCK-DE.rtf) KECI keine Information (KECIK-DE.rtf) MITI keine Information (MITIK-DE.rtf) PICCS keine Information (PICCSK-DE.rtf) TSCA nicht gelistet (TSCAN-DE.rtf) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Flam. Liq. 3 / H226 entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 3 / H331 Akute Toxizität (inhalativ) Giftig bei Einatmen. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Xn; R20/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R10 Entzündlich. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

Inhalt: 273 kg (1,00 €* / 1 kg)

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Apilife Var, imprägnierter Streifen zur Langzeitbehandlung der Varroa nach der Tracht Verfallsdatum 31.7.2026
Apilife Var, imprägnierter Streifen zur Langzeitbehandlung der Varroa nach der Tracht Verfallsdatum 31.7.2026
Produktinformationen "ApiLife Var®" Apilife Var, imprägnierter Streifen zur Langzeitbehandlung der Varroa nach der Tracht   aktuell verwendbar bis 31.7.2026Wirkstoffe: 1 imprägnirter Streifen enthält Thymol 8 g Eucalyptusöl 1,72 g, Racemischer Campher 0,39 g, Levomenthol 0,39 g, sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckmäßihe Verabreichung des Mittels erforderlich ist: aufgeschäumtes Phenolharz.   Nebenwirkungen:   Anwendungsgebiete:Behandlung von Varroose bei Honigbienen verursacht durch Varroa destructor. Wartezeit:Honig: 0 Tage. Nicht anwenden während der Tracht, um eine Beeinträchtigung des Honiggeschmacks zu vermeiden. Dosierung: Einen Streifen alle 7 Tage je Bienenstock, vollständige Behandlung mit 4 Streifen je Bienenstock. Die Behandlung sollte einmal pro Jahr vorgenommen werden. Art der Anwendung: Nehmen Sie zur Behandlung einen Streifen aus dem Beutel und legen Sie ihn in eine Ecke des Wabenhalterungsrahmens, möglichst weit entfernt von der Brut in der Mitte des Bienenstocks. Schließen Sie den Bienenstock und lassen Sie das Tierarzneimittel 7 Tage einwirken. Der Streifen kann auch in 3-4 Teile geschnitten und in die Ecken des Bienenstocks gelegt werden. Führen Sie nacheinander 4 Behandlungen durch. Nach der Behandlung müssen die noch vorhandenen Streifen entfernt werden. Es wird davon abgeraten, das Tierarzneimittel in mehrstöckigen Bienenstöcken anzuwenden, da mit unzureichender Wirkung zu rechnen ist. Zulassungsnummer: 835167Zulassungsinhaber: Chemicals LAIF S.P.A. Viale Dell Artigianato, 13. 35010 Vigonza ItalienPharmazeutisher Unternehmer/ Hersteller: Chemicals LAIF S.P.A. Via Roma,  69. 36020 Castegnero Italien

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3 M 4277 Atemschutzmaske, gegen saure Gase, Dämpfe und Pulver
3 M 4277 Atemschutzmaske, gegen saure Gase, Dämpfe und Pulver
Große Atemschutzmaske 3 M 4277 Schutzstufe FFA2P3D gegen saure Gase, Dämpfe und Pulver. Produktbeschreibung Die 3M Atemschutzmasken der Serie 4000 sind gebrauchsfertige, wartungsfreie Halbmasken, die wirkungsvoll und komfortabel vor vielen der gängigen Gase, Dämpfe und Partikel im Industrieumfeld schützen. Die integrierten Filterelemente sorgen für geringe Atemwiderstände und uneingeschränkte Sicht. Wartungsfrei, daher sofort einsetzbar. Integrierte Filterelemente sorgen für geringe Atemwiderstände und uneingeschränkte Sicht. Komfortable Bebänderung mit Kopfhalterung bietet sicheren Sitz, auch für Brillenträger geeignet.Schutzstufen: FFA1P2D - Dolomitstaubgeprüft bis zum 10fachen MAK/TRK-WertFFA2P3D - Dolomitstaubgeprüft bis zum 30fachen MAK/TRK-Wert? Schutzfunktion: Gase/Dämpfe/Partikel? Ausatemventil: mit Ausatemventil Wichtige Einsatzbeschränkungen 1. Diese Atemschutzmaske bietet keine aktive Sauerstoffversorgung. Nicht in Atmosphären mit einem Sauerstoffgehalt unter 19,5 % verwenden. 2. Nicht geeignet als Atemschutz vor atmosphärischen Schadstoffen, die schlechte Warneigenschaften haben, unbekannt sind oder eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen, sowie vor Schadstoffen, die in chemischen Filtern Hochtemperaturreaktionen auslösen. 3. Dieses Produkt darf nicht zweckentfremdet, verändert, modifiziert oder repariert werden. 4. Nicht für Personen mit Bart oder anderer Gesichtsbehaarung im Bereich des Gesichtsabdichtung geeignet. 5. Nicht geeignet für unbekannte Schadstoffkonzentrationen. 6. In folgenden Fällen ist der Arbeitsbereich sofort zu verlassen und die Atemschutzmaske hinsichtlich ihrer Intaktheit zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen: a. Bei sichtbaren oder offensichtlichen Schäden. b. Wenn das Atem schwer fällt oder der Atemwiderstand unangenehm ansteigt. c. Bei Auftreten von Schwindelgefühl oder Unwohlsein. d. Bei Wahrnehmung des Schadstoffs in Mund oder Nase oder wenn eine Reizung auftritt. 7. Die Nutzung muss nach den Angaben in der Informationsbroschüre des Herstellers der Atemschutzmaske und des Filters erfolgen.Entnehmen Sie bitte die vollständigen Anwendungsbeschränkungen der Informationsbroschüre des Herstellers des Produkts.   Hersteller: 3M DEUTSCHLAND GMBH CARL-SCHURZ-STRAßE 1 D-41453 NEUSS Innovation.de@3M.com

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Wachsklärbehälter 35 l doppelwandig mit Heizung u. 2 Hähnen CFM-Modell original Fritz
Wachsklärbehälter 35 l doppelwandig mit Heizung u. 2 Hähnen CFM-Modell original Fritz
Wachsklärbehälter 35 l doppelwandig mit Heizung u. 2 Hähnen CFM-Modell original Fritz Der doppelwandige CFM-Wachsklärbehälter aus rostfreiem Edelstahl dient zum Klären und Desinfizieren des Bienenwachses.Wir empfehlen Ihnen für die Herstellung von Kerzen eine Temperatur von 70 - 90°C und für die Herstellung von Mittelwänden ca. 130 °C (bei dieser Temperatur werden Faulbrut- und Nosemasporen abgetötet).Thermostatisch regelbarer Tauchrohrheizkörper (51°C - 158°C) Betrieb nur mit Thermoölfüllung! 3 kW / 230 V.3/4" KugelhähneOberer Ablasshahn: für sauberes WachsUnterer Ablasshahn: Schmutzablass Abmessungen• Innen-Ø: 30 cm• Höhe gesamt: ca. 69 cm• Höhe innen: ca. 55 cm• Benötigte Menge Thermoöl: 19 LiterBitte beachten Sie: Wir empfehlen, die Doppelwandung mit Thermo-Öl zu befüllen.Gewicht: ohne Thermo-Öl ca. 20 kg Wegen der Verpflichtung zur aufwendigen Registrierung nach Elektrogesetz über Bevollmächtigte in jedem einzelnen Mitgliedstaat der EU erfolgt der Versand nur innerhalb Deutschlands. Hersteller: Carl Fritz Imkertechnik GmbH & Co. KGImmenweg 1D-97638 Mellrichstadtinfo@carl-fritz.de WEEE-Reg. Nr. DE 12540454Batt-Reg.-Nr. DE 37763154Verwendung:Nur im Bereich der Imkerei zu verwenden.Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes:Bienenzuchtbedarf Geller GmbHBroicher Str. 17552146 WürselenTel. 0049 (0)2405 74455info@bienenzuchtbedarf-geller.de

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Schutzbrille
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Schutzbrille unbedingt zu empfehlen beim Tauchen der Rähmchen in Natronlauge oder beim Umgang mit Natronlauge. Abbildung abweichend!

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Oxalsäuredihydrat kristallin, 1 kg
Oxalsäuredihydrat kristallin, 1 kg
Oxalsäuredihydrat kristallin 1 kg, 25 kg im Sack nur € 4,95 kg zu vielen Dingen einsetzbar: z.B. gegen das Verseifen beim Klären des Bienenwachses, besonders bei kalkhaltigem Wasseroder zum Neutralisieren von Natronlauge nach dem Rähmchenwaschen oder, oder, oder.... ANALYSENZERTIFIKAT 22.08.2017 AH Produkt 000280 Oxalsäure dihydrat Chem. Bezeichnung Oxalsäure CAS-Nr. 6153-56-6 EINECS-Nr. 205-634-3 Zolltarif-Nr. 2917 11 00 0 Lot-Nr. 81968601 extern OA1611041 Kunde # Bestellung Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr Geller CD-Auftrags-Nr. 225715 / 116 Lieferdatum 22.08.2017 Verpackung PE-Säcke je 25 kg netto * * * * Daten Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert Aussehen fast weißes feinkristall. Pulver entspricht Reinheit % ³ 99,6 99,6 Sulfat-Gehalt % = 0,08 0,0455 Chlorid ppm = 15 0,3 Eisen ppm = 10 2,84 Schwermetalle (Pb) ppm = 10 <2 Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig. This is a complete and true copy of the supplier´s certificate of analysis. We are not responsible for the correctness of the data contained herein. This certificate does not release the customer from the obligation to carry out an inspection of the goods received. We shall not be liable for any consequential losses or damages whatsoever. This electronically created certificate is valid without signature. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 1 / 8 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000280 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin REACH-Registrierungsnr. 01-2119534576-33 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme   Gefahr Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. enthält: n.a. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 2 / 8 n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Xn Gesundheitsschädlich Gefahrenhinweise 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 41 Gefahr ernster Augenschäden. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. enthält: Oxalsäure dihydrat Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 205-634-3 6153-56-6 607-006-00-8 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119534576-33 Oxalsäure Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 4 H312 / Eye Dam. 1 H318 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 205-634-3 6153-56-6 607-006-00-8 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119534576-33 Oxalsäure dihydrat Xn; R21/22 / Xi; R41 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 3 / 8 Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 4 / 8 7.3. Hinweise auf dem Etikett beachten. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. DNEL: Oxalsäure INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Arbeitnehmer: 0,69 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 2,29 mg/kg DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 4,03 mg/m³ DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 1,14 mg/kg DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Verbraucher: 0,35 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 1,14 mg/kg PNEC: Oxalsäure INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,1622 mg/L PNEC Gewässer, Meerwasser: 0,0162 mg/L PNEC Gewässer, periodische Freisetzung: 1,622 mg/L 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 5 / 8 Farbe Geruch weiß geruchlos Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: 20 2,20 hPa Dichte bei °C:: 20 1,65 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 108 pH-Wert bei °C:: 20 1,50 1,0 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben: Das Produkt ist lichtempfindlich. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid. 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin oral, LD50, Ratte: dermal, LD50, Ratte: Oxalsäure oral, LD50, Ratte: 375 mg/kg dermal, LD50, Ratte: 20000 mg/kg Reizung und Ätzwirkung Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin Augen Oxalsäure Augen Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 6 / 8 Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität Oxalsäure Daphnientoxizität, EC50: (48 h) Akute (kurzfristige) Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 160 mg/L (48 h) Bakterientoxizität, EC50, Pseudomonas putida: 41 mg/L (16 h) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 61 mg/L (24 h) Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Oxalsäure Weitere ökologische Hinweise, CSB-Wert: 180 mg O2/g , BSB5-Wert: 160 mg O2/g Biologischer Abbau, Abbaurate (%):: 40 (5 D) 12.3. Bioakkumulationspotenzial Oxalsäure Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log P O/W): -1,7 Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 14.1. UN-Nummer n.a. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 7 / 8 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen n.a. 14.4. Verpackungsgruppe n.a. 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode -Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. n.a. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse 13 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 8 / 8 Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

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Zitronensäure (E330 bei Abnahme eines Originalgebindes v. 25 kg  auch zur Verwendung in Lebensmittel geeignet)
Zitronensäure (E330 bei Abnahme eines Originalgebindes v. 25 kg auch zur Verwendung in Lebensmittel geeignet)
Zitronensäure (E330 bei Abnahme eines Originalgebindes v. 25 kg auch zur Verwendung in Lebensmittel geeignet)zum Entkalken der Dampferzeuger gut geeignetbei Abnahme eine 25 kg           je kg nur € 5,90 ANALYSENZERTIFIKAT 22.08.2017 AH Produktname 000385 Zitronensäure Monohydrat 8 – 80 mesh Qualität / E-Nr. E 330 Ursprung China Chem. Formel C6H8O7 .H2O Molekulargewicht 210,1 CAS-Nr. 5949-29-1 EINECS-Nr. 201-069-1 Zolltarif-Nr. 2918 14 00 Chargen-Nr. 82084905 extern AM-1610-2430 Menge 150 kg netto Kunde # Bestellung Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr Geller CD-Auftragsnr. 225715 / 116 Lieferdatum 22.08.2017 Verpackung 25 kg Papiersäcke * * * * Produktdaten Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert Beschreibung weißes kristallines Pulver, farblose(s) Kristalle oder Granulat entspricht Identifikation & Lösung entspricht entspricht Klarheit & Farbe der Lösung entspricht entspricht Barium mg/kg entspricht entspricht Gehalt C6H8O7 .H2O % 99,5 - 101,0 99,99 Wasser % 7,5 - 8,8 8,57 Calcium mg/kg = 20 5 Eisen mg/kg £ 5 1 Oxalate mg/kg £ 100 30 Schwermetalle mg/kg £ 5 1 Sulfat mg/kg £ 150 40 Sulfatasche % £ 0,05 0,01 Chlorid mg/kg = 50,0 1 Arsen mg/kg £ 1 0,2 Chrom mg/kg £ 1 0,02 Nickel mg/kg £ 1 0,02 Cobalt mg/kg £ 1 0,01 Blei mg/kg £ 0,5 0 Quecksilber mg/kg £ 1 0 Bakterielle Endotoxine++ IU/mg = 0,5 0,35 Leicht karbonisierbare Substanzen ---- entspricht entspricht Herstelldatum 29.10.2016 Mindesthaltbarkeitsprüfung 28.10.2019 Das Produkt entspricht BP98/E330/USP24 Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig. This is a complete and true copy of the supplier´s certificate of analysis / specification. We are not responsible for the correctness of the data contained herein. This certificate / specification does not release the customer from the obligation to carry out an inspection of the goods received. We shall not be liable for any consequential losses or damages whatsoever.

Ab 5,90 €*
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Monotex Schutzanzug, weiß, mit Kapuze, Gr. L
Monotex Schutzanzug, weiß, mit Kapuze, Gr. L
Monotex Schutzanzug, weiß, mit Kapuze, Gr. LDie Overalls Light sind ein leichter und günstiger Körperschutz für Lebensmittelbereiche, Industrie und Handwerk. Das PP-Vlies ist sehr luftdurchlässig und angenehm zu tragen. Die Overalls haben eine Kapuze, damit auch Kopf und Schultern hygienisch abgedeckt sind. Sie sind für den Umgang und die Arbeit mit Nahrungsmitteln zugelassen und daher besonders für Lebensmittelproduktionen zu empfehlen   Vorteile der Overalls mit Kapuze im Überblick: mit Kapuze aus leichtem, luftdurchlässigem PP-Vlies Ärmel und Beinabschlüsse mit Gummizug verdeckter Reißverschluss an der Vorderseite geeignet für den Kontakt mit Lebensmitteln in vielen Farben und Größen erhältlich Schutz vor geringen oberflächlichen mechanischen RisikenVerwendung:Nur im Bereich der Imkerei zu verwenden.Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes:Bienenzuchtbedarf Geller GmbHBroicher Str. 17552146 WürselenTel. 0049 (0)2405 74455info@bienenzuchtbedarf-geller.de

2,95 €*
Schwefel-Abbranddose Edelstahl auch Wabenschwefler genannt
Schwefel-Abbranddose Edelstahl auch Wabenschwefler genannt
Schwefel-Abbranddose aus Edelstahl, zum Abbrennen der Schwefelschnitten. Man zündet eine einzelne Schwefelschnitte, die man zuvor in die Schwefelabbranddose gehängt hat. Dann entsteht Schwefeldioxid, das die Wachsmottenlarven (nicht die Eier) abtötet. Vorsicht, daß kein Brand entsteht und man selbst von dem stechenden Schwefeldioxid nichts abbekommt: Ideal sind abgedichtete Zargentürme im Freien oder in der Garage. Das ganze 2 Wochen später wiederholen (dann sind aus den Eiern Larven geworden).Verwendung:Nur im Bereich der Imkerei zu verwenden.Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes:Bienenzuchtbedarf Geller GmbHBroicher Str. 17552146 WürselenTel. 0049 (0)2405 74455info@bienenzuchtbedarf-geller.de

7,00 €*
Ätznatron, NaOH, Natriumhydroxid, 1 kg
Ätznatron, NaOH, Natriumhydroxid, 1 kg
Ätznatron, NaOH, Natriumhydroxid, 1 kg ab   6 Flaschen  je nur     € 6,90ab 18 Flaschen  je nur     € 5,90 zum hygienischen Reinigen von Rähmchen und Beuten, meist wird eine 5 %ige Lösung (50 g auf 1 l Wasser bereitet).100%ige Ware mit einem Reinheitsgrad von 99,5%. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 1 / 7 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000005 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills) REACH-Registrierungsnr. 01-2119457892-27-0000 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Gefahr Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. enthält: Natriumhydroxid Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 2 / 7 C Ätzend Gefahrenhinweise 35 Verursacht schwere Verätzungen. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). enthält: Natriumhydroxid Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 215-185-5 1310-73-2 011-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 215-185-5 1310-73-2 011-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid C; R35 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Eintatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 3 / 7 Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Kohlendioxid Löschpulver Schaum Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl Produkt selbst brennt nicht. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Material möglichst trocken halten. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 4 / 7 Hinweise auf dem Etikett beachten. 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Farbe weiß Geruch geruchlos Sicherheitsrelevante Basisdaten Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: n.a. Dichte bei °C:: 20 2,13 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 999 pH-Wert bei °C:: 20 14,00 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben: Wert Einheit 10. Stabilität und Reaktivität Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 5 / 7 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Reizung und Ätzwirkung Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills) Haut (4 h) Natriumhydroxid Haut (4 h)Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften Ätzend auf Haut-und Schleimhäute. Starke Ätzwirkung am Auge Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität Natriumhydroxid Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 189 mg/L (96 h) Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 6 / 7 Toxikologische Daten liegen keine vor. Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Bioakkumulationspotenzial Nicht zutreffend für organische Substanzen. Schadwirkung durch pH-Verschiebung 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 1823 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): NATRIUMHYDROXID, FEST Seeschiffstransport (IMDG): SODIUM HYDROXIDE, SOLID Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Sodium hydroxide, solid 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode E Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. 8-06 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 7 / 7 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse 8 B Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

Ab 5,90 €*
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Milchsäure 80 % ig 1 Liter, nicht für Arzneizwecke zugelassen
Milchsäure 80 % ig 1 Liter, nicht für Arzneizwecke zugelassen
Michsäure 80 %ig, 1 Litergeeignet z.B. für das Neutralisieren von Natronlauge und zur ph Reduktion bei der Metherstellung.Früher wurde diese Säure zur Varroabekämpfung in Deutschland toleriert und sogar empfohlen, heute ist diese Form der Milchsäure für die Varroabekämpfung bei uns nicht zugelassen. Anmerkung:Nachdem die Imkerschaft und Wissenschaft zur Varroabekämpfung verdünnte 80 % ige Milchsäure zur Praxisreife gebracht hat, wurde die Milchsäure 15 % us vet zur Behandlung der Bienen gegen Varroa amtlich zugelassen. Folglich darf heute nur die Milchsäure 15 % us vet zur Varroabekämpfung eingesetzt werden.  ACHUTNG: Sprayeraufsatz ist nicht dabei und muss separat bestellt werden.Hersteller:Bienenzuchtbedarf Geller GmbHBroicher Str. 17552146 WürselenTel. 0049 (0)2405 74455info@bienenzuchtbedarf-geller.de

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Velutina Falle, Falle für die invasive asiatische Hornisse Velutina Nigrithorax, Lockstoff bitte separat bestellen
Velutina Falle, Falle für die invasive asiatische Hornisse Velutina Nigrithorax, Lockstoff bitte separat bestellen
Velutina Falle, Falle für die invasive asiatische Hornisse Velutina Nigrithorax, Lockstoff bitte separat bestellenVelutinaTrap Wir schützen Ihre Bienenvölker Die vom Lockstoff angezogenen Hornissen folgen dem Licht in der Falle und bleiben in den Sammelbehältern. Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung der Falle, die in der Region geltenden lokalen Bestimmungen zum Artenschutz eingehalten werden müssen. Die Falle muss bei Bedarf täglich auf Beifang geprüft und dieser, falls vorhanden, gemäß den in der Region geltenden Bestimmungen freigelassen werden. Beschreibung Die VelutinaTrap wurde entwickelt, um die invasive Art Vespa velutina zu fangen, während andere Insekten und Bienen problemlos entkommen können.Die in der Falle gefangenen Hornissen geben Pheromone ab, die weitere Hornissen anlocken und so die Wirksamkeit der Falle erhöhen.Die Insekten kommen nie mit dem Lockstoff in Berührung, so dass ein sauberer und hygienischer Fangprozess gewährleistet ist. Anwendung ?Gebrauchsanweisung für die Velutina-Falle:1. Montieren Sie die Falle gemäß der in der Verpackung enthaltenen Anleitung.2. Füllen Sie den Lockstoff in die Falle, indem Sie die weißen Linien neben den Löchern anfeuchten.3. Füllen Sie bei der ersten Verwendung den Lockstoffbis zur Hälfte des Behälters (ca. 400 ml). Die Hornissen werden durch den flüssigen Lockstoff angelockt, dringen durch die kleinen Löcher ein und bewegen sich entlang des Behälters. Anschließend werden sie in den Sammelkammern gefangen. Die gefangenen Hornissenpheromone dienen dazu, andere Hornissen anzulocken.4. Stellen Sie die Falle strategisch in den Flugbahnen der Hornissen auf, vorzugsweise in schattigen Bereichen links und rechts von Ihren Bienenstöcken, oder hängen Sie sie an einen Ast. Vermeiden Sie es, die Falle direktem Sonnenlicht auszusetzen.5. Füllen Sie regelmäßig den Lockstoff um die Wirksamkeit der Falle zu erhalten. Gießen Sie die Flüssigkeit einfach in die Löcher neben den weißen Stäbchen. Verwenden Sie beim Nachfüllen nur eine geringe Flüssigkeitsmenge und achten Sie darauf, dass der Behälter etwa zur Hälfte gefüllt bleibt, insbesondere bei hohen Temperaturen. Vollständig entleeren und nachfüllen, wenn der Lockstoff merklich abnimmt und keine Hornissen anlockt. Zusätzliche Leitlinien: - Beim Befüllen des Lockstoffs in die Falle, halten Sie die Schnur fest, drücken Sie den Riegel und heben Sie das Dach an, um an den Behälter zu gelangen. - Für das Zusammensetzen und Trennen der Sammelbehälter befolgen Sie die mitgelieferten Anweisungen. Um die Sammelbehälter zu trennen, drehen Sie sie um etwa 30 Grad nach links oder rechts und entfernen Sie sie vorsichtig, da Hornissen aus den Löchern schlüpfen können. - Stellen Sie die Falle in der Nähe Ihres Bienenstocks auf, aber vermeiden Sie Standorte, an denen die Innentemperatur des Kollektors hoch ist, da dies die Leistung der Falle beeinträchtigen kann. Wählen Sie schattige Bereiche links und rechts des Bienenstocks und achten Sie darauf, die Falle entlang der Flugrouten der Hornissen aufzuhängen. Anwendungszeitraum - Für den Fang von befruchteten Hornissenköniginnen (Gründerinnen), sehr früh im Frühjahr, in gemäßigten Regionen bereits Mitte Februar.- Da die Falle sehr selektiv ist, können Sie sie das ganze Jahr über an Ort und Stelle belassen, um auch die Hornissenarbeiterinnen zu fangen.- Im Herbst, für den Fang von befruchteten Hornissenköniginnen, in den meisten Regionen ab Oktober.  Befolgen Sie diese Anweisungen, um die Velutina-Falle wirksam einzusetzen und Ihre Bienenvölker vor Hornissenbefall zu schützen. Hersteller:BeeVital GmbHKirchengasse 13/27AT 1070 ViennaE-Mail: info@beevital.com 

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Reiniger für Imkereien 1 l
Reiniger für Imkereien 1 l
REINIGER FÜR IMKEREIEN 1 L Speziell auf Basis von Natriumhydroxid und für die Entfernung von typischen Verschmutzungen, die im Imkereibereich an Arbeitsmaterialien entstehen. Ideal für die Tauchbadreinigung ohne viel Zutun oder manuelle Reinigungsarbeiten. Dieser Spezialreiniger lässt wachs- bzw. harzartige Anhaftungen (Propolis) und kohlenhydrathaltige Beläge aufquellen. Atmosphärische Verschmutzungen werden abgelöst. Das Holz wird vor chemisch-biotischer Verwitterung geschützt. Phosphat- und silikatfrei, biologisch abbaubar. 1 Liter Imkereireiniger entspricht der Reinigungsleistung von mindestens 200g Ätznatron. Aggregatzustand: gelb-braune Flüssigkeit Dichte 1,10 – 1,15 g/ml pH-Wert >12 Inhaltsstoffe: Natriumhydroxid (15-30%), nichtion. Tenside (1–5%), Amphotenside (1–5%), Hilfs- und Gerüststoffe Anwendung: Ansetzen eines Tauchbades mit 1-2 Liter Reiniger auf 50 - 100 Liter Wasser (sehr warm, ca. 60°C, wenn das Bad nicht beheizbar ist) und durchmischen. Beheizen z.Bsp. mit einer Heizspirale zum Hineinhängen. Die Dämpfe nicht einatmen, für Frischluft sorgen. Wie gewohnt, aber mindestens 60 Minuten, je nach Verschmutzungsgrad auch länger, wirken lassen. Die Gerätschaften nach dem Tauchbad gründlich mit Wasser (wenn möglich warm ) abspritzen. Den gesamten Vorgang ggf. wiederholen. Aluminium-Gerätschaften nicht länger als 15 Minuten mit der Reinigungslösung in Berührung kommen lassen, gründlich abspülen, sonst können Verfärbungen auftreten. Hinweise zu Anwendung und Lagerung: Leichte Handhabung: 1-2 Literflasche auf ein 50–100 Liter großes Tauchbad geben, wenn möglich mit Hilfe einer Heizspirale beheizen, dies fördert die Verflüssigung der Anhaftungen. Dieser Reiniger ermöglicht sichereres Arbeiten durch den Verzicht auf hochgefährliche Rohchemikalien. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge und Sicherheitsdatenblatt beachten. Vor Temperaturen <10°C schützen. MHD : 18 Monate. Entsorgungshinweis (anhand Abwasserrichtwert 59423 Unna): Reinigungslösungen verdünnt dem Abwasserkanal zugeben. 1%ige Lösungen mit der 4fachen Menge an Wasser, 2% mit der 6-8 fachen und 3%ige Lösungen mit der 10fachen Menge. Sprechen Sie ggf. ihre Stadtwerke oder unterer Wasserbehörde an, ob eine Verdünnung auf pH-Wert 10 ausreichend ist. Nicht geeignet für: Alkaliempfindliche Materialien. Aluminiumteile nicht länger als 15 Minuten in 1%iger Lösung verweilen lassen, sehr gründlich abspülen, kann zu Verfärbungen führen. Gestrichene Styroporkisten max. 30 Minuten im Reinigerbad einweichen. Schäumendes Produkt ungeeignet in geschlossenen Systemen.   Seite: 1/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 43.0 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens · Erstellungsdatum/Erstausgabe: 12.11.2014 · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: Reiniger für Imkereien · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Alkalischer Reiniger · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller / Lieferant: Hanke & Seidel GmbH & Co.KG Waldbadstr. 20-22 33803 Steinhagen 05204-9105-0 Ansprechpartnerin: Frau Kraus Seewald Chemie GmbH & Co.KG Waldbadstr. 20-22 33803 Steinhagen 05204-92773-69 Ansprechpartnerin: Frau Budde Busch - Chemie Handels- und Vertriebs GmbH & Co.KG Waldbadstr. 20-22 33803 Steinhagen 05204-9166-0 Ansprechpartnerin: Frau Kraus Aqua-Systeme Schäfer & Diekmann GmbH & Co.KG Waldbadstr. 20-22 33803 Steinhagen 05204-920240 Ansprechpartnerin: Frau Kraus · E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist: sdb@csb-online.de · Auskunftgebender Bereich: Frau Kraus: kraus@hanke-seidel.com Frau Budde: budde@seewald-chemie.com · 1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Mainz · Tel.: +49 (0) 6131 / 19 24 0 * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 d~?GHS05 Ätzwirkung Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE Seite: 2/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 1) 43.0 · Gefahrenpiktogramme d~?GHS05 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriumhydroxid D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid Natrium(2-ethylhexyl)sulfat Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat · Gefahrenhinweise H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. · 2.3 Sonstige Gefahren: · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. * ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 1310-73-2 EINECS: 215-185-5 Indexnummer: 011-002-00-6 Reg.nr.: 01-2119457892-27 Natriumhydroxid d~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314 10-<25% CAS: 7681-52-9 EINECS: 231-668-3 Indexnummer: 017-011-00-1 Reg.nr.: 01-2119488154-34 Natriumhypochloritlösung d~? Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1B, H314;d~? Aquatic Acute 1, H400 (M=10); Aquatic Chronic 1, H410 (M=10);d~? STOT SE 3, H335 5-<10% · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. · Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004/EG: nichtionische Tenside, anionische Tenside < 5% ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE Seite: 3/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 2) 43.0 Betroffene an die frische Luft bringen. Selbstschutz des Ersthelfers. · nach Einatmen: Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. · nach Hautkontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen. Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Unverletztes Auge schützen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. · nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr! Sofort Arzt hinzuziehen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Gefahren: Gefahr von Magenperforation. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Ätzende Gase/Dämpfe Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. · Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Atemschutzgerät anlegen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Mit viel Wasser verdünnen. Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE Seite: 4/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 3) 43.0 Neutralisationsmittel anwenden. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden. Aerosolbildung vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Nur im Originalgebinde aufbewahren. · Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. · Empfohlene Lagertemperatur: 15-20 °C · Lagerklasse (LGK): LGK 8 B Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe oder Gemische · 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 1310-73-2 Natriumhydroxid (10-<25%) MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb · DNEL-Werte 1310-73-2 Natriumhydroxid Inhalativ DNEL long-term exposure - local effects 1 mg/m³ (Verbraucher) 1 mg/m³ (Arbeitnehmer) 68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid Oral DNEL long-term exposure - systemic effects 35,7 mg/kg bw/d (Verbraucher) Dermal DNEL long-term exposure - systemic effects 357000 mg/kg bw/d (Verbraucher) 595000 mg/kg bw/d (Arbeitnehmer) Inhalativ DNEL long-term exposure - systemic effects 124 mg/m³ (Verbraucher) 420 mg/m³ (Arbeitnehmer) (Fortsetzung auf Seite 5) DE Seite: 5/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 4) 43.0 · PNEC-Werte 68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid PNEC 0,176 mg/l (Wasser (Süßwasser)) (Assessment factor 10) 0,27 mg/l (Wasser (intermittierende Freisetzung)) (Assessment factor 100) 0,0176 mg/l (Wasser (Meerwasser)) (Assessment factor 100) 1,516 mg/kg (Süßwassersedimente) 0,152 mg/kg (Meerwassersedimente) 0,654 mg/kg (Boden) (Assessment factor 1000) 500 mg/l (Kläranlagen) (Assessment factor 1) · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. · Atemschutz: Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. · Handschutz: Schutzhandschuhe Sensibilisierung durch die Inhaltsstoffe in den Handschuhmaterialien möglich. Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial Handschuhe aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Permeationszeit / Durchbruchszeit: = 480 Minuten (EN 374) Wert für die Permeation: Level = 6 Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Gesichtsschutz Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166) · Körperschutz: Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen. (Fortsetzung auf Seite 6) DE Seite: 6/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 5) 43.0 · Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: flüssig Farbe: gelbbraun · Geruch: produktspezifisch · Geruchsschwelle: nicht bestimmt · pH-Wert bei 20 °C: >12 · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: > 100 °C · Flammpunkt: nicht anwendbar · Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Das Produkt ist nicht entzündlich. · Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt · Selbstentzündlichkeit: Das Produkt / der Stoff ist nicht selbstentzündlich. · Explosionsgefahr: Das Produkt / der Stoff ist nicht explosionsgefährlich. · Explosionsgrenzen: untere: nicht bestimmt obere: nicht bestimmt · Brandfördernde Eigenschaften nicht als oxidierend eingestuft · Dampfdruck: nicht bestimmt · Dichte bei 20 °C: 1,10-1,15 g/cm³ · Relative Dichte: nicht bestimmt · Dampfdichte (Luft = 1): nicht bestimmt · Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar · Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): nicht bestimmt · Viskosität: dynamisch: nicht bestimmt kinematisch: nicht bestimmt · 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität siehe 10.3 · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff. (Fortsetzung auf Seite 7) DE Seite: 7/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 6) 43.0 · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel Säuren Leichtmetalle · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Ätzende Gase/Dämpfe Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 1310-73-2 Natriumhydroxid Oral LD50 2000 mg/kg (Ratte) 68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte) (OECD Guideline 423) Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen) 577-11-7 Bis(2-ethylhexyl)-natriumsulfosuccinat Oral LD50 2640 mg/kg (Maus) > 2000 mg/kg (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS) folgende Gefahren auf: Skin Corr. 1A Eye Dam. 1 · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung): Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt. · Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 1310-73-2 Natriumhydroxid EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) (Fortsetzung auf Seite 8) DE Seite: 8/11 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 07.11.2016 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 07.11.2016 Handelsname: Reiniger für Imkereien (Fortsetzung von Seite 7) 43.0 LC50/48 h 133 - 189 mg/l (Goldorfe (Leuciscus idus)) LC50/96 h 99 mg/l (Bl. Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus)) 45,4 mg/l (Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)) 68515-73-1 D-Glucopyranose, Oligomer, Dectyloctylglykosid EC50/48 h > 100 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) (OECD Guideline 202) EC50/72 h 27,22 mg/l (Alge (Desmodesmus subspicatus)) LC50/96 h 126 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) (OECD Guideline 203) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Nicht bioakkumulierbar · 12.4 Mobilität im Boden

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Ameisensäure 60 %  ad us. vet. Liter, Formivar Kunststoffflasche ab 10 Fl. nur € 10,90ab 20 Fl. nur €   9,90Wegen Gefahrengut nur zur Selbstabholung! Kein Versand!  Flüssige Ameisensäure zur Anwendung in DispensernWirkt schnell und bis in die verdeckelten Brutzellen. Formivar ist für den Einsatz bei starkem und sehr starkem Varroa-Befall geeignet. Das entspricht einem natürlichen Varroa-Milben Befall von ca. 10 toten Varroa pro Tag. Formivar ist für die Anwendung mit dem Liebig Dispenser oder FAM Dispenser geeignet. Dank dem Dispenser erfolgt eine kontinuierliche und gleichmässige Abgabe der Ameisensäure in die Stockluft. <?XML:NAMESPACE PREFIX = "[default] http://www.w3.org/2000/svg" NS = "http://www.w3.org/2000/svg" />Steckbrief AnwenderschutzBrille, Maske FFP2, Säurebeständige Handschuhe, Langärmelige Bekleidung AnwendungsperiodeNach der Honigernte Anwendungsperiode-TemperaturenEinzusetzen bei Tages-Temperaturen zwischen 10° C bis 30° C. Hinweis: Die Anwendungshinweise für die Dispenser beachten Wichtige-HinweiseNicht während der Tracht anwenden, Gitterböden sollten während der Behandlung geschlossen sein, um die Wirksamkeit zu optimieren. Haltbarkeit3 Jahre ab Produktiondatum WartezeitWartezeit fur Honig: Anwenden nach der letzten Honigernte des Jahres. Zulassungsnummer2469.99.99 EntsorgungNicht aufgebrauchte Mengen von FORMIVAR 60 % ad us. vet. sind vor dem Entsorgen stark mit Wasser zu verdu¨nnen (mindestens im Verhältnis 1:10). Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei emeinsamer Entsorgung mit dem Hausmu¨ll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel du¨rfen nicht mit dem Abwasser bzw. u¨ber die Kanalisation entsorgt werden. Anwendnungsfertig Ja Anwendung/DosierungMit den Dispensern erfolgt eine kontinuierliche und gleichmässige Verdunstung der Ameisensäure. Die Dosierung und Anzahl der Behandlungen sind je nach Dispenser unterschiedlich.Behandlungskonzept/EmpfehlungenAmeisensäure wird immer nach Trachtende eingesetzt, kurz nach der Entnahme der Honigwaben. Es genügen in der Regel maximal zwei Behandlungen, im Juli/August. Je nach Dispenser ist die Einsatzzeit unterschiedlich. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Ameisensäure-Dispensers. Daher empfehlen wir nach der Behandlung mit Formivar 60% ad us. vet., Thymovar als Langzeitbehandlung und Schutz vor Reinvasion. Die Behandlung der Restentmilbung mit Oxalsäure in der brutfreien Zeit, November bis Januar ergibt den besten Bekämpfungserfolg gegen die Varroa nach einer Kombination Ameisensäure / Thymol Sommerbehandlung.Sonstige HinweiseDer Umgang mit Ameisensäure erfordert grosse Vorsicht. In jedem Fall Schutzbrille, säurefeste Handschuhe und langärmlige Bekleidung tragen. Pflichtangaben: FORMIVAR® 60% ad us. vet., Lösung – Ameisensäure zur Behandlung der Varroose der Honigbiene (Apis mellifera); Wirkstoff: Ameisensäure 98% (m/m) 60,45 g, sonstige Bestandteile: Wasser gereinigt (Ph. Eur.). Anwendungsgebiet: Varroose der Honigbiene (Apis mellifera). Gegenanzeigen: Nicht während der Tracht anwenden. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Es sind keine bekannt. Nebenwirkungen: Beim Beachten der Anwendungsempfehlung sind keine Nebenwirkungen bekannt. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit. Wartezeit: für Honig: Anwenden nach der letzten Honigernte im Jahr. Warnhinweise: Beim Arbeiten mit Ameisensäure sind Schutzhandschuhe zu tragen. FORMIVAR® (Ameisensäure) 60% ad us. vet. darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Die Lösung verursacht Verätzungen. Dämpfe nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser spülen und Arzt konsultieren. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Zul.-Nr.: 2469.99.99. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker. Pharmazeutischer Unternehmer: Andermatt BioVet GmbH, Franz-Ehret-Straße 18; 79541 Lörrach ad us. vet., als Abkürzung des lateinischen ad usum veterinarium (zum tierarzneilichen Gebrauch)  

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Zur Bekämpfung von Wespen und Fliegen auf Basis von Nahrungsmittelaromen zu Monitoringzwecken. Lockradius: 5 - 6 Meter, ca. 3 - 4 Wochen einsatzbereit. Anwendung: Im Innen- und Außenbereich von Privatgebäuden oder gewerblichen Produktionsstandorten, Stallungen, etc. Inhalt: 400 ml Lockstoff

Inhalt: 0.4 Liter (22,38 €* / 1 Liter)

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Oxalsäuredihydrat kristallin 25 kg in einem Kunststoffsack nur € 4,95 kg zu vielen Dingen einsetzbar: z.B. gegen das Verseifen beim Klären des Bienenwachses, besonders bei kalkhaltigem Wasseroder zum Neutralisieren von Natronlauge nach dem Rähmchenwaschen oder, oder, oder.... ANALYSENZERTIFIKAT 22.08.2017 AH Produkt 000280 Oxalsäure dihydrat Chem. Bezeichnung Oxalsäure CAS-Nr. 6153-56-6 EINECS-Nr. 205-634-3 Zolltarif-Nr. 2917 11 00 0 Lot-Nr. 81968601 extern OA1611041 Kunde # Bestellung Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr Geller CD-Auftrags-Nr. 225715 / 116 Lieferdatum 22.08.2017 Verpackung PE-Säcke je 25 kg netto * * * * Daten Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert Aussehen fast weißes feinkristall. Pulver entspricht Reinheit % ³ 99,6 99,6 Sulfat-Gehalt % = 0,08 0,0455 Chlorid ppm = 15 0,3 Eisen ppm = 10 2,84 Schwermetalle (Pb) ppm = 10 <2 Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig. This is a complete and true copy of the supplier´s certificate of analysis. We are not responsible for the correctness of the data contained herein. This certificate does not release the customer from the obligation to carry out an inspection of the goods received. We shall not be liable for any consequential losses or damages whatsoever. This electronically created certificate is valid without signature. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 1 / 8 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000280 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin REACH-Registrierungsnr. 01-2119534576-33 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme   Gefahr Gefahrenhinweise H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. enthält: n.a. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 2 / 8 n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Xn Gesundheitsschädlich Gefahrenhinweise 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. 41 Gefahr ernster Augenschäden. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. enthält: Oxalsäure dihydrat Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 205-634-3 6153-56-6 607-006-00-8 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119534576-33 Oxalsäure Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 4 H312 / Eye Dam. 1 H318 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 205-634-3 6153-56-6 607-006-00-8 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119534576-33 Oxalsäure dihydrat Xn; R21/22 / Xi; R41 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 3 / 8 Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Viel Wasser trinken lassen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 4 / 8 7.3. Hinweise auf dem Etikett beachten. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. DNEL: Oxalsäure INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Arbeitnehmer: 0,69 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 2,29 mg/kg DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 4,03 mg/m³ DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 1,14 mg/kg DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Verbraucher: 0,35 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 1,14 mg/kg PNEC: Oxalsäure INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6 PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,1622 mg/L PNEC Gewässer, Meerwasser: 0,0162 mg/L PNEC Gewässer, periodische Freisetzung: 1,622 mg/L 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 5 / 8 Farbe Geruch weiß geruchlos Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: 20 2,20 hPa Dichte bei °C:: 20 1,65 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 108 pH-Wert bei °C:: 20 1,50 1,0 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben: Das Produkt ist lichtempfindlich. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid. 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin oral, LD50, Ratte: dermal, LD50, Ratte: Oxalsäure oral, LD50, Ratte: 375 mg/kg dermal, LD50, Ratte: 20000 mg/kg Reizung und Ätzwirkung Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin Augen Oxalsäure Augen Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 6 / 8 Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität Oxalsäure Daphnientoxizität, EC50: (48 h) Akute (kurzfristige) Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 160 mg/L (48 h) Bakterientoxizität, EC50, Pseudomonas putida: 41 mg/L (16 h) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 61 mg/L (24 h) Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Oxalsäure Weitere ökologische Hinweise, CSB-Wert: 180 mg O2/g , BSB5-Wert: 160 mg O2/g Biologischer Abbau, Abbaurate (%):: 40 (5 D) 12.3. Bioakkumulationspotenzial Oxalsäure Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log P O/W): -1,7 Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 14.1. UN-Nummer n.a. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 7 / 8 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen n.a. 14.4. Verpackungsgruppe n.a. 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode -Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. n.a. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse 13 Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000280 09.10.2013 2.0 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013 DE Seite: 8 / 8 Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

Inhalt: 25 kg (4,95 €* / 1 kg)

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Essigsäure 60 % 1 Liter
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Essigsäure 60 %, Inhalt: 1 Liter Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 1 / 7 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 002035 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Essigsäure 60% techn. 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit E-Mail info@carldicke.de 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Skin Corr. 1B / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der 1999/45/EG. C; R34 Ätzend Verursacht Verätzungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Gefahr Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. enthält: Essigsäure Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) C Ätzend Gefahrenhinweise 34 Verursacht Verätzungen. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 2 / 7 2.3. enthält: Essigsäure Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 200-580-7 64-19-7 607-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119475328-30-0000 Essigsäure Flam. Liq. 3 H226 / Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 200-580-7 64-19-7 607-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119475328-30-0000 Essigsäure R10 / C; R35 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Betroffenen ruhig halten. Kein Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.Druckdatum: 14.01.2014 Bearbeitungsdatum: 14.01.2014 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 14.01.2014 Seite: 3 / 7 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser), Schaum Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13). 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Von Zündquellen fernhalten. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Hinweise auf dem Etikett beachten. 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 002035 Essigsäure 60% techn.Druckdatum: 14.01.2014 Bearbeitungsdatum: 14.01.2014 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 14.01.2014 Seite: 4 / 7 Essigsäure INDEX-Nr. 607-002-00-6 / EG-Nr. 200-580-7 / CAS-Nr. 64-19-7 TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 25 mg/m3; 10 ppm TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 50 mg/m3; 20 ppm Zusätzliche Hinweise Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand flüssig Farbe farblos Geruch Essigsäure Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung Flammpunkt: Zündtemperatur in °C: untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck bei °C:20 Dichte bei °C:20 > 100 °C 485 °C n.a. n.a. 15,00 mbar 1,06 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) pH-Wert bei °C: Viskosität bei °C:20 999 -2,11 mPa·s 9.2. Sonstige Angaben: 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 5 / 7 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlendioxid 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Essigsäure oral, LD50, Ratte: 3310 mg/kg Angaben beziehen sich auf die unverdünnte 100% Substanz. dermal, LD50, Kaninchen: > 1060 mg/kg Reizung und Ätzwirkung Essigsäure Haut (4 h) Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Wassergefährdungsklasse (WGK) 12.1. Toxizität Essigsäure Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 47 mg/L (24 h) Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Toxikologische Daten liegen keine vor. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 6 / 7 Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Bioakkumulation nicht zu erwarten. Das Produkt ist biologisch abaubar. 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. 14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 2790 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): ESSIGSÄURE, LÖSUNG Seeschiffstransport (IMDG): ACETIC ACID SOLUTION Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Acetic acid solution 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode E Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. 8-05 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 002035 14.01.2014 2.0 Essigsäure 60% techn.Bearbeitungsdatum: 14.01.2014Ausgabedatum: 14.01.2014 DE Seite: 7 / 7 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse 8 A Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Flam. Liq. 3 / H226 entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. R10 Entzündlich C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

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Hersteller/Inverkehrbringer:Bienenzuchtbedarf Geller GmbH Broicher Straße 17552146 Würselen-Eucheninfo@bienenzuchtbedarf-geller.de   Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · Erstellungsdatum/Erstausgabe: 11.10.2006 · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: Schwefel · CAS-Nummer: 7704-34-9 · EG-Nummer: 231-722-6 · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Chemikalie für verschiedene Anwendungen Futtermittelzusatz Additiv für: Schmiermittel / Schmierstoffe Vulkanisierungsmittel Verwendung u.a. auch in Mälzereien, bei der Metallerzeugung, in der Aquaristik · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller / Lieferant: HARKE Chemicals GmbH Tel.: 0208 / 3069 - 0 Xantener Straße 1 Fax: 0208 / 3069 - 1280 D-45479 Mülheim an der Ruhr · E-Mail-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist: sds@harke.com · Auskunftgebender Bereich: Abt. Gefahrgut · 1.4 Notrufnummer: Giftinformationszentrum Universitätsklinik Mainz Tel.: 06131 / 19 24 0 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xi; Reizend R38: Reizt die Haut. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE Seite: 2/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 1) · Gefahrenpiktogramme GHS07 · Signalwort Achtung · Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. · Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren; Staubexplosionsgefahr · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe · CAS-Nr. Bezeichnung 7704-34-9 Schwefel · Identifikationsnummer(n) · EG-Nummer: 231-722-6 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. · nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. · nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen auslösen, falls Patient bei Bewußtsein. Arzthilfe. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid (CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. (Fortsetzung auf Seite 3) DE Seite: 3/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 * Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 2) · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen. Schwefeldioxid (SO2) · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mechanisch aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Staubbildungen, die sich nicht vermeiden lassen, sind regelmäßig aufzunehmen. Staub nicht einatmen. Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten. Berührung mit den Augen vermeiden. Länger anhaltenden Hautkontakt vermeiden. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Feinstaub kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. · Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren. Getrennt von brennbaren Stoffen lagern. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE Seite: 4/9 Druckdatum: 18.10.2012 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 3) · Lagerklasse: LGK 4.1 B Entzündbare feste Gefahrstoffe (TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -· 7.3 Spezifische Endanwendungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Allgemeiner Staubgrenzwert: Einatembare Fraktion (E-Staub): 10 mg/m³ (Schichtmittelwert) Alveolengängige Fraktion (A-Staub): 3 mg/m³ (Schichtmittelwert) · Zusätzliche Expositionsgrenzwerte bei möglichen Verarbeitungsgefahren: 7446-09-5 Schwefeldioxid AGW (Deutschland) 2,5 mg/m³, 1 ml/m³ 1(I);AGS, Y · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Berührung mit den Augen vermeiden. Längeren und intensiven Hautkontakt vermeiden. Staub nicht einatmen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. · Atemschutz: Staubmaske - evtl. Partikelfiltermaske · Handschutz: Schutzhandschuhe Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen. Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren. · Handschuhmaterial Handschuhe aus Neopren Handschuhe aus Gummi Handschuhe aus Polyvinylchlorid - PVC Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. · Augenschutz: Schutzbrille empfehlenswert · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (Fortsetzung auf Seite 5) DE Seite: 5/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 4) Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: Form: feste Masse kristallin Farbe: gelb bis braun · Geruch: wahrnehmbar · pH-Wert (100 g/l) bei 20°C: ~5 · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 110 - 119°C Siedepunkt/Siedebereich: 445°C · Flammpunkt: 168°C · Zündtemperatur: 235°C · Explosionsgefahr: Bildung zündfähiger Staub/Luftgemische möglich. Mindestzündenergie: < 1 mJ · Explosionsgrenzen: untere: 35 g/m³ obere: 1400 g/m³ · Dampfdruck bei 120°C: 0,042 hPa · Dichte bei 20°C: 1,80 - 2,07 g/cm³ · Schüttdichte: 1000 - 1500 kg/m³ · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: unlöslich · 9.2 Sonstige Angaben Je nach Typ/Qualität können die physikalischen Daten differieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität · 10.2 Chemische Stabilität · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung vermeiden. Vor Feuchtigkeit schützen. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Die Anreicherung von Feinstaub kann in Gegenwart von Luft zu Staubexplosionsgefahr führen. Bildung von äußerst stoßempfindlichen und explosiven Gemischen möglich. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Starke Oxidationsmittel Metalle Alkalimetalle Kupfer Nitrite Halogene Carbide (Fortsetzung auf Seite 6) DE Seite: 6/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 * Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 5) · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeldioxid (SO2) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 7704-34-9 Schwefel Oral LD50 > 2000 mg/kg (Ratte) Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen) Inhalativ LC50/4 h 9,23 mg/l (Ratte) · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Reizt die Haut. · am Auge: Schwache Reizwirkung · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 7704-34-9 Schwefel EC0/24 h > 10000 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) LC50/96 h 866 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Sonstige Hinweise: keine Daten verfügbar · 12.3 Bioakkumulationspotenzial keine Daten verfügbar · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Nicht wassergefährdend. · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. · Abfallschlüsselnummer: Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln. · Europäischer Abfallkatalog: Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen. (Fortsetzung auf Seite 7) DE Seite: 7/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 6) · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA UN1350 · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung · ADR UN 1350 SCHWEFEL · IMDG, IATA SULPHUR · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR · Klasse 4.1 (F3) Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe · Gefahrzettel 4.1 · IMDG, IATA · Class 4.1 Flammable solids, self-reactive substances and solid desensitised explosives. · Label 4.1 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA III · 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: NEIN · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe · Kemler-Zahl: 40 · EMS-Nummer: F-A,S-G · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. · Transport/weitere Angaben: Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungen beachten. · ADR · Freigestellte Mengen (EQ): E1 · Begrenzte Menge (LQ): 5 kg · Beförderungskategorie: 3 · Tunnelbeschränkungscode: E (Fortsetzung auf Seite 8) DE Seite: 8/9 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: 18.10.2012 Versionsnummer 3 überarbeitet am: 18.10.2012 * * Handelsname: Schwefel (Fortsetzung von Seite 7) · Bemerkungen: Schwefel unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn der Stoff in besonderer Form (z.B. Perlen, Granulat, Pellets oder Flocken) vorliegt. - SV 242, 3.3 ADR · UN "Model Regulation": UN1350, SCHWEFEL, 4.1, III ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten! · Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -· Wassergefährdungsklasse: Nicht wassergefährdend. · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“ BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105) BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701) BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703) BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706) BGV A 5: Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe · BG-Merkblatt: BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051) BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004) BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals M 053) · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. · Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. · Datenblatt ausstellender Bereich: C.S.B. GmbH Tel.: +49-(0)2151-652086-0 Düsseldorfer Str. 113 Fax: +49-(0)2151-652086-9 47809 Krefeld · Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association (Fortsetzung auf Seite 9) DE Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Seite: 9/9  

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Ätznatron NaOH 25 kg Sack, zum Anrühren von Natronlauge
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Ätznatron, NaOH, Natriumhydroxid im 25 kg Sackd.h. je kg nur € 3,58 zum hygienischen Reinigen von Rähmchen und Beuten, meist wird eine 5 %ige Lösung (50 g auf 1 l Wasser bereitet).100%ige Ware mit einem Reinheitsgrad von 99,5%. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 1 / 7 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikatoren Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000005 Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills) REACH-Registrierungsnr. 01-2119457892-27-0000 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Chemikalie für verschiedene Anwendungen 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler) Carl Dicke GmbH & Co. KG Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0 D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269 Auskunft gebender Bereich: Bienenzuchtbedarf Geller GmbH info@bienenzuchtbedarf-geller.de1.4. Notrufnummer Notrufnummer 02166 91543 0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Gefahr Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Sicherheitshinweise P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. enthält: Natriumhydroxid Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU) n.a. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 2 / 7 C Ätzend Gefahrenhinweise 35 Verursacht schwere Verätzungen. Sicherheitshinweise 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). enthält: Natriumhydroxid Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische n.a. 2.3. Sonstige Gefahren 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Beschreibung Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 215-185-5 1310-73-2 011-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid Met. Corr. 1 H290 / Skin Corr. 1A H314 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG EG-Nr. CAS-Nr. INDEX-Nr. 215-185-5 1310-73-2 011-002-00-6 REACH-Nr. Chemische Bezeichnung Einstufung: 01-2119457892-27-0000 Natriumhydroxid C; R35 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Gew-% Bemerkung 50 - 100 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Eintatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Hautkontakt Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen. Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 3 / 7 Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung Symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen. Kohlendioxid Löschpulver Schaum Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: scharfer Wasserstrahl Produkt selbst brennt nicht. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen. 5.3. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren. Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Material möglichst trocken halten. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Verpackungsmaterialien: Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 4 / 7 Hinweise auf dem Etikett beachten. 7.3. Spezifische Endanwendungen Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: n.a. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer verwenden. Handschutz Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial: Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min. Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374 Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls angewendet werden. Augenschutz Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen. Körperschutz Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser. Schutzmaßnahmen Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand fest Farbe weiß Geruch geruchlos Sicherheitsrelevante Basisdaten Methode Bemerkung Flammpunkt: n.a. Zündtemperatur in °C: n.a. untere Explosionsgrenze n.a. Obere Explosionsgrenze n.a. Dampfdruck bei °C:: n.a. Dichte bei °C:: 20 2,13 g/cm³ Wasserlöslichkeit (g/L) 999 pH-Wert bei °C:: 20 14,00 Gew-% : in wässriger Lösung Viskosität bei °C:: fest 9.2. Sonstige Angaben: Wert Einheit 10. Stabilität und Reaktivität Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: 000005 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Druckdatum: 10.12.2014 Bearbeitungsdatum: 03.08.2012 DE Version: 2.0 Ausgabedatum: 03.08.2012 Seite: 5 / 7 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Reizung und Ätzwirkung Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg) Sodium Hydroxide (Prills) Haut (4 h) Natriumhydroxid Haut (4 h)Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute Sensibilisierung Toxikologische Daten liegen keine vor. Spezifische Zielorgan-Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Aspirationsgefahr Toxikologische Daten liegen keine vor. CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Toxikologische Daten liegen keine vor. Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen Sonstige Beobachtungen: Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften Ätzend auf Haut-und Schleimhäute. Starke Ätzwirkung am Auge Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 12.1. Toxizität Natriumhydroxid Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 189 mg/L (96 h) Langzeit Ökotoxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 6 / 7 Toxikologische Daten liegen keine vor. Biokonzentrationsfaktor (BCF) Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.4. Mobilität im Boden Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.5. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Bioakkumulationspotenzial Nicht zutreffend für organische Substanzen. Schadwirkung durch pH-Verschiebung 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Sachgerechte Entsorgung / Produkt Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV Verpackung Empfehlung Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer 1823 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport (ADR/RID): NATRIUMHYDROXID, FEST Seeschiffstransport (IMDG): SODIUM HYDROXIDE, SOLID Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR): Sodium hydroxide, solid 14.3. Transportgefahrenklassen 8 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Landtransport (ADR/RID) n.a. Marine pollutant n.a. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8 Weitere Angaben Landtransport (ADR/RID) Tunnelbeschränkungscode E Seeschiffstransport (IMDG) EmS-Nr. 8-06 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010 Artikel-Nr.: Druckdatum: Version: 000005 10.12.2014 2.0 Natriumhydroxid (Perlen) (Pal. 1.000 kg)Bearbeitungsdatum: 03.08.2012Ausgabedatum: 03.08.2012 DE Seite: 7 / 7 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0 VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) n.a. Technische Anleitung Luft (TA-Luft) TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse 8 B Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext): Met. Corr. 1 / H290 Korrosiv gegenüber Metallen Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Skin Corr. 1A / H314 Ätzung/Reizung der Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. C; R35 Ätzend Verursacht schwere Verätzungen. Weitere Angaben Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.

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