Elektrogesetz
Weil wir nicht über Verkaufsflächen oder über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mit mehr als 400 Quadratmetern verfügen, besteht für uns keine Rücknahmeverpflichtung nach § 17 Abs. 1 ElektroG. Entsprehend nehmen wir auch keine Altgeräte freiwillig zurück. Dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Kommunalverwaltung, die Sie über kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in Ihrer Nähe informieren.
Hinweise nach § 18 ElektroG (Informationen für private Haushalte):
Das auf einem Elektro- oder Elektronikgerät angebrachte Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem getrennt werden. In Ihrer Nähe stehen zur kostenfreien Rückgabe Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung. Von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten Sie die entsprechenden Adressen.
Die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten trägt dazu bei, die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten zu ermöglichen. Negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sollen so vermieden werden. Für die Löschung von möglicherweise auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandenen personenbezogenen Daten sind Sie persönlich verantwortlich.
Die Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie hier.
Auf der Webseite des Bundesumweltamtes finden Sie weitere Informationen.
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie hier oder hier.
Batteriegesetz
Weil in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:Über den Hausmüll dürfen Batterien und Akkumulatoren nicht entsorgt werden. Das Gesetz verpflichet Sie zu ihrer Rückgabe damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet.
Weitere Adressen geeigneter Sammelstellen erhalten Sie auch von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung. Die getrennte Sammlung von alten Batterien und Akkumulatoren hilft bei deren Wiederverwendung, stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Batterien oder Akkumulatoren möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet, welches darauf hinweist, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Sofern mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei in der Batterie/Akkumulator enthalten ist, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffs.
Bienenzuchtbedarf Geller GmbH
Broicher Str. 175
52146 Würselen
0049 2405 74455
info@bienenzuchtbedarf-geller.de
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