Oxalsäuredihydrat kristallin, 1 kg
Oxalsäuredihydrat kristallin 1 kg,
25 kg im Sack nur € 4,95 kg
zu vielen Dingen einsetzbar:
z.B. gegen das Verseifen beim Klären des Bienenwachses, besonders bei kalkhaltigem Wasser
oder zum Neutralisieren von Natronlauge nach dem Rähmchenwaschen oder, oder, oder....
ANALYSENZERTIFIKAT
22.08.2017 AH
Produkt
000280 Oxalsäure dihydratChem. Bezeichnung
OxalsäureCAS-Nr.
6153-56-6EINECS-Nr.
205-634-3Zolltarif-Nr.
2917 11 00 0Lot-Nr.
81968601 extern OA1611041Kunde # Bestellung
Geller GmbH, Würselen-Euchen # tel. Herr GellerCD-Auftrags-Nr.
225715 / 116Lieferdatum
22.08.2017Verpackung
PE-Säcke je 25 kg netto* * * *
Daten
Prüfmerkmal Einheit Spezifikation Analysenwert
Aussehen
fast weißes feinkristall. Pulver entsprichtReinheit
% ³ 99,6 99,6Sulfat-Gehalt
% = 0,08 0,0455Chlorid
ppm = 15 0,3Eisen
ppm = 10 2,84Schwermetalle (Pb)
ppm = 10 <2Hiermit bestätigen wir, dass die o.g. Werte mit denen des Original-Analysenzertifikates nach EN10204-3.1B übereinstimmen. Sie entbinden den Kunden nicht von der
Wareneingangskontrolle gemäß HGB 377/388. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung der Eignung des Produktes für einen bestimmten Einsatzzweck kann daraus nicht
abgeleitet werden. Dieses EDV-erstellte Zertifikat ist ohne Unterschrift gültig.
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consequential losses or damages whatsoever. This electronically created certificate is valid without signature.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 1 / 8
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikatoren
Artikelnr. (Hersteller/Lieferant): 000280
Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin
REACH-Registrierungsnr.
01-2119534576-33
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Chemikalie für verschiedene Anwendungen
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler)
Carl Dicke GmbH & Co. KG
Wetschewell 15 Telefon: 02166 91543 0
D-41199 Mönchengladbach Telefax: 02166 915269
Auskunft gebender Bereich:
Abteilung Produktsicherheit
E-Mail info@carldicke.de
1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer 02166 91543 0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
2. Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der
Haut und beim Verschlucken.
Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
enthält:
n.a.
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE
Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 2 / 8
n.a.
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Xn Gesundheitsschädlich
Gefahrenhinweise
21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
Sicherheitshinweise
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
enthält:
Oxalsäure dihydrat
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
n.a.
2.3. Sonstige Gefahren
3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Beschreibung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
205-634-3
6153-56-6
607-006-00-8
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:
01-2119534576-33
Oxalsäure
Acute Tox. 4 H302 / Acute Tox. 4 H312 / Eye Dam. 1 H318
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
205-634-3
6153-56-6
607-006-00-8
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung:
01-2119534576-33
Oxalsäure dihydrat
Xn; R21/22 / Xi; R41
Gew-%
Bemerkung
50 - 100
Gew-%
Bemerkung
50 - 100
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten.
Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Nach Augenkontakt
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 000280 Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinDruckdatum: 09.10.2013 Bearbeitungsdatum: 09.10.2013 DE
Version: 2.0 Ausgabedatum: 09.10.2013 Seite: 3 / 8
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Viel Wasser trinken lassen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten.
Kein Erbrechen herbeiführen.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
Symptomatische Behandlung.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
5.3.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staub nicht einatmen.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden informieren.
Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
7. Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler
Absaugung zu verwenden. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen
Vor Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Verpackungsmaterialien:
Ungeeignetes Material für Behälter/Anlagen: Metall
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmittel
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 4 / 8
7.3.
Hinweise auf dem Etikett beachten.
Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1.
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
n.a.
DNEL:
Oxalsäure
INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6
DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Arbeitnehmer: 0,69 mg/kg
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 2,29 mg/kg
DNEL Langzeit inhalativ (systemisch), Arbeitnehmer: 4,03 mg/m³
DNEL Langzeit oral (wiederholt), Verbraucher: 1,14 mg/kg
DNEL akut dermal, Kurzzeit (lokal), Verbraucher: 0,35 mg/kg
DNEL Langzeit dermal (systemisch), Verbraucher: 1,14 mg/kg
PNEC:
Oxalsäure
INDEX-Nr. 607-006-00-8 / EG-Nr. 205-634-3 / CAS-Nr. 6153-56-6
PNEC Gewässer, Süßwasser: 0,1622 mg/L
PNEC Gewässer, Meerwasser: 0,0162 mg/L
PNEC Gewässer, periodische Freisetzung: 1,622 mg/L
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die
Aerosol-und Lösemitteldampf-Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten, so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes
Atemschutzgerät getragen werden. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz
von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger
Prüfnummer verwenden.
Handschutz
Für längeren oder wiederholten Umgang ist zu verwenden das Handschuhmaterial:
Dicke des Handschuhmaterials > 0,4 mm ; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer) > 480 min.
Die Unterweisungen und Informationen des Schutzhandschuh-Hersteller hinsichtlich Verwendung, Lagerung, Instandhaltung
und Ersatz sind zu beachten. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Stärke und Dauer der
Hautexposition. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN EN 374
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.
Augenschutz
Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Körperschutz
Tragen antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle) oder hitzebeständiger Synthesefaser.
Schutzmaßnahmen
Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden
Maßnahmen erforderlich.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild:
Aggregatzustand fest
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 5 / 8
Farbe
Geruch
weiß
geruchlos
Sicherheitsrelevante Basisdaten Wert Einheit Methode Bemerkung
Flammpunkt: n.a.
Zündtemperatur in °C: n.a.
untere Explosionsgrenze n.a.
Obere Explosionsgrenze n.a.
Dampfdruck bei °C:: 20 2,20 hPa
Dichte bei °C:: 20 1,65 g/cm³
Wasserlöslichkeit (g/L) 108
pH-Wert bei °C:: 20 1,50 1,0 Gew-% : in wässriger
Lösung
Viskosität bei °C:: fest
9.2. Sonstige Angaben:
Das Produkt ist lichtempfindlich.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1.
Reaktivität
10.2.
Chemische Stabilität
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über
sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7.
10.5.
Unverträgliche Materialien
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei hohen Temperaturen können
gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenmonoxid.
11. Toxikologische Angaben
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin
oral, LD50, Ratte:
dermal, LD50, Ratte:
Oxalsäure
oral, LD50, Ratte: 375 mg/kg
dermal, LD50, Ratte: 20000 mg/kg
Reizung und Ätzwirkung
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallin
Augen
Oxalsäure
Augen
Sensibilisierung
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Aspirationsgefahr
Toxikologische Daten liegen keine vor.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 6 / 8
Erfahrungen aus der Praxis/beim Menschen
Sonstige Beobachtungen:
Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
12. Umweltbezogene Angaben
Gesamtbeurteilung
Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
12.1.
Toxizität
Oxalsäure
Daphnientoxizität, EC50: (48 h)
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität, LC50, Leuciscus idus (Goldorfe): 160 mg/L (48 h)
Bakterientoxizität, EC50, Pseudomonas putida: 41 mg/L (16 h)
Daphnientoxizität, EC50, Daphnia magna (Großer Wasserfloh): 61 mg/L (24 h)
Langzeit Ökotoxizität
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
Oxalsäure
Weitere ökologische Hinweise, CSB-Wert: 180 mg O2/g
, BSB5-Wert: 160 mg O2/g
Biologischer Abbau, Abbaurate (%):: 40 (5 D)
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Oxalsäure
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log P O/W): -1,7
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.4.
Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5.
Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den
jeweils aktuellen Fassungen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1. UN-Nummer
n.a.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 7 / 8
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
n.a.
14.4.
Verpackungsgruppe
n.a.
14.5.
Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID) n.a.
Marine pollutant n.a.
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das
Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode -
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr. n.a.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
15. Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-RL)
VOC-Wert (in g/L) ISO 11890-2: 0
VOC-Wert (in g/L) ASTM D 2369: 0
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter
beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
n.a.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe
fällt nicht unter die TA-Luft.
Lagerklasse
13
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Wortlaut der R- und H-Sätze (Nummer und Volltext):
Acute Tox. 4 / H302 Akute Toxizität (oral) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 4 / H312 Akute Toxizität (dermal) Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.:
Druckdatum:
Version:
000280
09.10.2013
2.0
Oxalsäure Dihydrat, fein. kristallinBearbeitungsdatum: 09.10.2013Ausgabedatum: 09.10.2013
DE
Seite: 8 / 8
Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.
Xn; R21/22 Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der
Haut und beim Verschlucken.
Xi; R41 Reizend Gefahr ernster Augenschäden.
Weitere Angaben
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und
EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten
Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar.
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